Was Affiliates wissen müssen
Wer als Affiliate mit dem Gedanken spielt nebenberuflich Geld zu verdienen sollte sich besser vorher über eventuelle Regelungen und Pflichten bezüglich Buchführung und Steuer informieren. Denn unter bestimmten Umständen kann es sein, dass der nebenberufliche Affiliate als Gewerbetreibender zählt und seine Einnahmen und Ausgaben an das Finanzamt melden muss.
Was sind Einnahmen und Ausgaben?
Einnahmen sind die erzielten Umsätze aus den Affiliate-Programmen. Aber auch Umsätze aus bezahlten Gastartikeln, Bannern oder Links, die nicht über Affiliate-Programme erzielt werden, gehören zu den Einnahmen. Die Ausgaben beschränken sich als Affiliate auf die Kosten für das Webhosting und benötigte Arbeitsmittel die direkt mit der Tätigkeit zu tun haben (z.B. PC, Telefon).
Was passiert mit Einnahmen und Ausgaben?
Am Jahresende werden die Einnahmen den Ausgaben in einer Rechnung gegenübergestellt. Daher spricht man auch von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die Rechnung kann über ein Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramm oder mit einer speziellen EÜR Software erledigt werden. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, wurde ein Verlust erzielt. Sind die Einnahmen allerdings größer als die Ausgaben, wurde ein Gewinn erzielt.
Die EÜR dient dem Finanzamt zur Feststellung der zu zahlenden Steuer, denn in Deutschland müssen Gewinne aus einer unternehmerischen Tätigkeit, auch wenn Sie Nebenberuflich erfolgt, versteuert werden.
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Als nebenberuflicher Affiliate muss man keine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln, solange der erzielte Umsatz in einem Jahr 17.500 € und im darauffolgenden Jahr 50.000 € nicht übersteigt. In diesem Fall gilt die Kleinunternehmerregelung, d.h. es ist keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Der Affiliate selber kann dann allerdings die von ihm selbst gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht erstattet bekommen.
Fazit
Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt hängt allein von der dauerhaften Gewinnerzielungsabsicht des Affiliates ab. Wer seinen Hobby-Blog mit ein paar Bannern ausstattet, um die Kosten für das Webhosting auszugleichen, muss sich keine Gedanken zu den oben gemachten Ausführungen machen. Jeder der allerdings professionell als Affiliate Gewinne erzielen möchte gilt als Gewerbetreibender und ist somit verpflichtet dem Finanzamt seine Gewinne zu melden.
Tipps für den Start als nebenberuflicher Affiliate
- Machen Sie sich schlau – holen Sie Informationen zu Ihrer geplanten Selbstständigkeit bei der IHK oder dem Finanzamt ein.
- Sammeln Sie alle Rechnungsbelege und buchen Sie diese zeitnah.
- Achten Sie auf korrekt geschriebene Rechnungen! Nutzen Sie im Zweifelsfall eine Rechnungsvorlage.
- Legen Sie einen Ordner für alle erhaltenen Rechnungen an und heften Sie diese alphabetisch ab.
- Quittungen aus Thermopapier sollten Sie kopieren – sie bleichen oft aus!
- (Falls nötig) Beachten Sie die Abgabefristen für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung!
Als nebenberuflicher kannst du auch kostenlose Rechnungsvorlagen hier herunterladen: Rechnungsvorlagen in Excel und Word herunterladen